Fragen auf die wir selber kamen
Wie lange dauert die Auftragsabwicklung?
Für die Erstellung eines Wertgutachtens wird nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen und Daten eine Zeitdauer von ca. 3 Wochen eingehalten. Wir sind bestrebt kurzfristig alle Unterlagen und Informationen zu beschaffen, sofern sie noch nicht vorliegen.
Wie hoch ist das Honorar?
Das Honorar für Wertermittlungen ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI § 34 geregelt.
Welche Unterlagen werden zur Erstellung eines Wertgutachtens benötigt?
Aktueller Grundbuchauszug Auszug aus der Flurkarte Bauzeichnungen (Lageplan, Grundrisse, Gebäudeschnitt) Wohnflächen- bzw. Nutzflächenberechnung, Berechnung des umbauten Raumes Mieterliste mit Mietaufstellung (Sollmiete / Istmiete), bei Ertragsobjekten, z.B. Wohn- und Geschäftshäuser Teilungserklärung, Gemeinschaftsvertrag, Höhe der Instandhaltungsrücklagen bei Eigentumswohnungen Baubeschreibung bei neueren Bauvorhaben Sonstige Unterlagen nach Erfordernis (Objektabhängig)
Was ist, wenn die vorhandenen Unterlagen nicht vollständig sind?
Gegebenenfalls fehlende Unterlagen für die Wertermittlung können natürlich auch durch uns beschafft werden.
Wie verläuft die Auftragsabwicklung?
Auftragserteilung an den Sachverständigen Übergabe aller für die Wertermittlung erforderlichen Unterlagen. Durchführung einer Ortsbesichtigung Beschaffung weiterer notwendiger Unterlagen Einholung von aktuellen Ämterinformationen Erstellung des Gutachtens Übergabe des Gutachtens an den Auftraggeber und Rechnungsstellung
Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?
Grundbuchauszüge werden bei den Grundbuchämtern der Amtsgerichte beantragt. Als Nichteigentümer benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers.
Wo beantrage ich eine Katasterkarte?
Katasterkarten werden beim Kataster- bzw. Vermessungsamt des jeweiligen Kreisbauamtes oder der Stadtverwaltung beantragt. Als Nichteigentümer benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers.
Wo erhalte ich einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis?
Ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis kann beim Bau- und Wohnungsaufsichtsamt bzw. Bauamt des jeweiligen Kreisbauamtes oder der Stadtverwaltung beantragt werden. Als Nichteigentümer benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers.
Wo bekomme ich eine Erschließungsbeitragsbescheinigung?
Eine Erschließungsbeitragsbescheinigung kann beim Tiefbauamt bzw. Bauamt des jeweiligen Kreisbauamtes oder der Stadtverwaltung beantragt werden. Als Nichteigentümer benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers. Bei Beantragung ist es ratsam, die Höhe etwaiger Erschließungsbeiträge sowie mögliche Straßenlandabtretungen abzufragen.
Wo erhalte ich eine Teilungserklärung?
Eine Teilungserklärung wird bei den Grundbuchämtern der Amtsgerichte beantragt. Als Nichteigentümer benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers.
Kann ich auch als Nichteigentümer ein Gutachten in Auftrag geben?
Bei Vorhandensein einer Vollmacht des Eigentümers ist das kein Problem.

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