Banken und Sparkassen sehen ihre Immobilie mit anderen Augen
Für ihre Sicherheit wird viel getan. Der Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht regelte die Eigenkapitalvorschriften neu (Basel I+II). In der EU werden diese Regeln seit 2006 umgesetzt.
Auch ihr Kreditinstitut muß sich an diese Regeln halten. Das gilt für unsere privaten und gewerblichen Kunden gleichermaßen.
Das neue Pfandbriefgesetz regelt, zu ihrem Schutz, die Kreditentscheidungen.
Sie können hierbei nur gewinnen. Kreditzusagen, für "knappe" Finazierungen, sind schwieriger zu erlangen und sind, wenn sie denn gegeben werden, etwas teurer - das sollte kein Nachteil sein. Kreditgeschäfte mit "geringerem" Risiko bleiben günstig und das wird ihr Vorteil sein.
Werthyp erstellt selbstständig, unabhängig und frei von Zwängen des Marktes Beleihungswertermittlungen. Diese Form der Ermittlung berücksichtigt die langfristigen Marktentwicklungen und Renditen ihrer Immobilie nach dem Pfandbriefgesetz (PfandBG).
Es ist ihre Immobilie, es wird ihr Darlehen sein und sie müssen das Darlehen bedienen. Beleihungswertermittlungen, nach den Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), dürfen nicht durch den Darlehensnehmer in Auftrag gegeben worden sein. Hier können wir aber im Vorfeld, zu der Bank ihres Vertrauens, Kontakt aufnehmen und unsere Dienste anbieten.
Bedenken sie bitte, die Beleihungswertverordnung ist als Bestandteil des Pfandbriefgesetzes nationales Recht. Die internationalen Finanzmärkte haben eigene Regeln. Werthyp erstellt ihr Beleihungswertgutachten und nur sie entscheiden von welcher Bank, aus welchem Land, sie das beste Angebot erhalten möchten.
Nutzen sie die Vielfalt des internationalen Finanzmarktes. Mit den neutralen Dokumenten der Werthyp bieten sie die Fakten.
Eine Wertermittlung ermittelt den Verkehrswert auf einen Stichtag und den Beleihungswert für eine Laufzeit. Die beiden Werte sind nicht direkt vergleichbar.
Werthyp "for better facts"

BelWertV